Allgemeine Information über Balkonkraftwerke

Allgemeine Information über Balkonkraftwerke

Balkonkraftwerke

Stecker-Solargeräte, Mini-Photovoltaikanlagen oder auch Plug-and Play Photovoltaikanlagen werden bei steigenden Strompreisen immer wieder in der Presse erwähnt. Somit werden wir immer wieder mit verschiedenen Fragen konfrontiert.

Wir haben einige Punkte und Fragestellungen aus Verwaltersicht zusammengetragen.

Darf ich an meiner Balkonbrüstung eine Mini-PV-Anlage anbringen?

Wie bei allen Themen in der Wohnungseigentümergemeinschaft ist die optische Veränderung und die ggf. hieraus entstehende optische Beeinträchtigung für die rechtliche Bewertung die Basis. Sollte die PV –Anlage an Brüstung, Geländer, Fassade, etc. angebracht und von außen sichtbar sein, so ist die derzeitige rechtliche Bewertung des VDIV-Bayerns wie folgt:

"...Problematisch ist hier, dass der neu gefasste Paragraph Abs. 4 WEG keine Beschlusskompetenz für bauliche Veränderungen vorsieht, die zu einer grundlegenden Umgestaltung der Wohnanlage führen. In diesem Fall müsste eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer herbeigeführt werden, der sämtliche Eigentümer zustimmen müssten.

Eine Rechtsprechung, die sich zu dieser Frage, ob eine derartige Anlage zu einer grundlegenden Umgestaltung der Wohnanlage führen kann, wurde bis dato nicht veröffentlicht.

Auch die Frage, ob die Erzeugung von Strom eine privilegierte Maßnahme ist, für die die einfache Mehrheit im Beschlusswege ausreicht, ist bis heute nicht geklärt..."

Erschwerend kommt hinzu, dass viele Vorrichtungen an der Balkonbrüstung oder dem Geländer, etc. befestigt/verankert werden müssen. Hierdurch kann es zu Sekundärschäden, Kostensteigerungen bei Sanierungen oder auch Farbveränderungen an der Fassade durch Ablaufspuren etc. kommen.

Gibt es ein Problem wenn ich meine Mini-PV-Anlage auf meinen Balkon stelle?

Wie bereits bei der vorangegangenen Frage erläutert, steht die optische „Darstellung“ bei der Beurteilung der Mini-PV-Anlage im Vordergrund. Ist diese (PV-Anlage) für die anderen Eigentümer nicht sichtbar, da sie zum Beispiel auf dem Boden einer EG Terrasse oder DG-Balkon steht, so ist diese auch seitens der Gemeinschaft nicht genehmigungspflichtig.

Was muss ich beim Einrichten einer Mini-PV-Anlage technisch berücksichtigen?

Hierzu können wir keine Auskünfte geben, da diese von den verschiedenen Herstellern, Rahmenbedingungen im Haus, etc. abhängig ist.

In diesem Zusammenhang gibt es viele Fallstricke, so ist zu beachten, dass die Mini-PV-Anlagen beim Netzbetreiber (in vielen Fällen die SWM) angemeldet werden müssen!

Des Weiteren sind DRINGEND die aktuellen Normen, die man unter anderem bei der Deutschen Kommission für Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik einsehen kann, zu berücksichtigen. So sind geeignete Steckdosenart, Sicherungskasten, Stromzähler mit ggf. Rücklaufsperre, etc. fachlich zu prüfen. Es ist nicht ausreichend sich hier auf die Angaben des Herstellers, Verkäufers oder Internetbeiträge zu verlassen, da der Betreiber (Eigentümer) einer Mini-PV-Anlage in der Haftung steht. Wie bei jedem elektronischen Gerät sind die Schäden bei unsachgemäßen Gebrauch äußerst kostspielig.