Service bei Eigentümerwechsel Teil I

Eigentümerwechsel Teil I

Beim Verkauf einer Wohnung kommen viele Fragen auf. Zur Orientierung haben wir diesen Leitfaden entwickelt.

Verwalterzustimmung

Eine Zustimmung des Verwalters ist dann erforderlich, wenn dies die Teilungserklärung der Wohnanlage vorsieht. Das wird seitens der Notare geprüft. Mit dem Abschluss eines Kaufvertrags wird der Verwalter vom Notar direkt aufgefordert, dem Erwerb zuzustimmen. Dies dauert in der Regel 1 - 2 Wochen. Für den Vorgang fallen sowohl Notarkosten, als auch Kosten seitens der Hausverwaltung an.

Sie müssen sich also nicht selbst darum kümmern, dass die Hausverwaltung bezüglich des Verkaufs die Zustimmung erteilt.

Strom

Den Stromvertrag für eine Wohnung (Sondereigentum) schließt jeder Bewohner individuell mit einem Stromlieferanten ab. Vergessen Sie daher vor dem Auszug nicht, den Stromzähler abzulesen und den Vertrag umzumelden.

Heiz- und Warmwasserkosten

Siehe gesonderte Rubrik

Wohnungsübergabe

Bei Abnahme der Wohnung sollten - soweit möglich - Verkäufer und Erwerber anwesend sein.

Auf Folgendes sollte der Käufer achten:

  • Alle Einrichtungen, wie Fenster inkl. Rollläden, Wasserhähne und Heizkörper, funktionieren und sind in einem ordnungsgemäßen Zustand.
  • Garagen- oder Außenstellplätze, die mit erworben werden, sollten speziell auf Ölspuren oder andere Beschädigungen, ggf. auch im Decken- und Wandbereich, begutachtet werden. Falls es sich um eine Duplex-Garage handelt, prüfen Sie die Funktion und ob Ihr Fahrzeug in den Stellplatz passt (Höhe des Fahrzeugs).
  • Achten Sie darauf, dass der Keller komplett leer geräumt ist und keine Beschädigungen, wie z. B. ausgerissene oder lose Latten, aufweist. Überprüfen Sie auch die genaue Lage des Abteils. Im Nachhinein nachzuweisen, welches Kellerabteil zu welcher Wohnung gehört, ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand und ggf. Kosten verbunden. Auch bei Leerstand der Wohnung sollte das Kellerabteil unbedingt verschlossen bleiben. So vermeiden Sie, dass es von anderen Bewohnern unerlaubt genutzt wird. Es empfiehlt sich, auch nach der Übernahme immer wieder das Kellerabteil zu überprüfen.

Stellplatz oder Kellerabteil - von der Gemeinschaft gemietet

Sollte ein Mietvertrag für Stellplätze oder Räumlichkeiten bestehen, die sich im Gemeinschaftseigentum befinden, gehen diese nicht automatisch auf den Käufer über. Hier sind vorhandene Wartelisten zu berücksichtigen. Bitte setzten Sie sich mit uns in Verbindung.

Übergabeprotokoll

Nachdem das Übergabeprotokoll vollständig ausgefüllt ist und alle Einzelheiten festgehalten wurden, sollten beide Parteien, mit Datum und Uhrzeit unterschreiben.