Service bei Mieterwechsel

Der Mieter meiner Wohnung wechselt

Bei der Neuvermietung einer Wohnung sind im Vorfeld einige Dinge zu klären. Wir haben die wichtigsten, die vor allem den Vermieter betreffen, hier zusammengefasst.

Strom

Den Stromvertrag für eine Wohnung (Sondereigentum) schließt jeder Bewohner individuell mit einem Stromlieferanten ab. Vergessen Sie daher als Mieter nicht, vor dem Auszug den Stromzähler abzulesen und den Vertrag umzumelden.

Heiz- und Warmwasserkosten

Siehe gesonderte Rubrik

Wohnungsübergabe

Bei Abnahme der Wohnung sollten – soweit möglich – Mieter und Vermieter anwesend sein. Auf Folgendes sollte der Vermieter achten:

  • Alle Einrichtungen, wie Fenster inkl. Rollläden, Wasserhähne und Heizkörper, funktionieren und sind in einem ordnungsgemäßen Zustand.
  • Garagen- oder Außenstellplätze müssen speziell auf Ölspuren oder andere Beschädigungen, ggf. auch im Decken- und Wandbereich, begutachtet werden.
  • Achten Sie darauf, dass der Keller komplett leer geräumt ist und keine Beschädigungen, wie z.B. ausgerissene oder lose Latten, aufweist. Überprüfen Sie auch die genaue Lage des Abteils. Im Nachhinein nachzuweisen, welches Kellerabteil zu welcher Wohnung gehört, ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand und ggf. Kosten verbunden. Auch bei Leerstand der Wohnung sollte das Kellerabteil unbedingt verschlossen bleiben. So vermeiden Sie, dass es von anderen Bewohnern unerlaubt genutzt wird. Es empfiehlt sich, auch nach der Übernahme immer wieder das Kellerabteil zu überprüfen.

Stellplatz oder Kellerabteil - von der Gemeinschaft gemietet

Gemietete Stellplätze oder Räumlichkeiten, die zum Gemeinschaftseigentum gehören, gehen nicht automatisch auf den Folgemieter über. Hier sind vorhandene Wartelisten zu berücksichtigen. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Tipps zur Neuvermietung

Versicherung

Bitte achten Sie darauf, dass der Mieter eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Bei eventuellen Wasserschäden in den Wohnungen zahlt die gemeinschaftliche Wohngebäudeversicherung nicht. Kosten für beschädigte Teppiche, Schränke, Elektrogeräte etc. müssen vom jeweiligen Mieter selbst getragen werden.

Mieterauswahl

Bei der Auswahl eines Mieters sollten Sie immer auch auf die Gegebenheiten in einer Wohnanlage achten. Unserer Erfahrung nach hat eine „Gewinnmaximierung“ in vielen Fällen negative Auswirkungen auf die Vermietung.