Information bzgl. Rauchwarnmelder

Information bzgl. Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder (DIN14676)

Die folgende von uns erfasste Erläuterung bzgl. Rauchwarnmelder gilt nur als grobe Orientierung. Insofern sind zwingend die Herstellerangaben des Rauchmelders, Verordnungen (DIN) etc. zu beachten und einzuhalten. Diese Angaben sind ohne Gewähr und/oder ohne Anspruch auf rechtliche Richtigkeit und Vollständigkeit.

Welche Räume müssen mit Rauchwarnmelder ausgestattet werden?

- Schlafzimmer ggf. auch Gästezimmer

- Kinderzimmer

- Flure und andere Räume, die als Fluchtweg/Rettungsweg dienen. (Siehe hierzu auch Bild)Grundriss_2

 

Grundriss_1

Anmerkung: Seitens der Wohnungseigentümergemeinschaft können auch Beschlüsse gefasst worden sein, dass auch weitere Räumlichkeiten (optional) ausgestattet werden.

Wo werden Rauchwarnmelder montiert?

Welche Kriterien gelten für den optimalen Montageort?

- Immer an der Zimmerdecke

- Mitten im Raum (mindestens 0,5 m von der Wand, einem Unterzug   oder von einem Einrichtungsgegenstand entfernt)

- Rauchwarnmelder sind dauerhaft an der Decke zu befestigen, dabei sind selbstverständlich der Untergrund und die Herstellerangaben zu beachten. Zum Beispiel Tapeten, verschmutzter Untergrund, etc. können ungeeignete Untergründe bei der Klebemontage sein. Hier ist dringend auf die Dauerhaftigkeit zu achten.

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie die jeweiligen DIN- und Herstellerangaben bzgl. des Einbaus von Rauchwarnmelder!

Was muss zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft beachtet werden?

- Rauchwarnmelder dürfen nicht überdeckt, abgeklebt o.ä. werden.

- Wird die Nutzung der Räumlichkeiten geändert (zum Beispiel Arbeitszimmer wird zum Kinderzimmer) so kann dies dazu führen, dass weitere Rauchwarnmelder angebracht werden müssen. Bitte Fragen Sie dann bei dem Eigentümer bzw. uns nach.

- Umbaumaßnahmen in der Wohnung können auch zum „Versetzen“ der Rauchwarnmelder führen. Bitte beachten Sie hierzu die DIN.

Was erfolgt bei einer Prüfung der Rauchwarnmelder?

- Sichtprüfung der Rauchwarnmelder bzgl. Beschädigung, die den Funktionsumfang beeinträchtigen könnten.

- Sichtkontrolle der Raucheintrittsöffnungen, ob z. Bsp. Flusen, Staub, etc. sich abgelagert haben. Diese ggf. entfernen.

- Betätigung des Testknopfes, so dass ein akustisches Signal ertönt. Sollte kein Ton ertönen, bitte die Herstellerangaben überprüfen.

- Ggf. Prüfung der Kontrolllampe.

- Prüfung des Montageortes (siehe Montage/Planung).

Wichtiger Hinweis: Prüfungen mit echtem Rauch, Prüfspray etc. können mittelfristig zur Einschränkung der Funktion der Rauchwarnmelder führen! Bitte beachten Sie die Herstellerangaben.

Wie schaut ein Prüfbericht/ jährliche Sichtprüfung aus?

Wir haben einen Musterprüfbericht erstellt. Dieser kann als grobe Orientierung dienen. Wie bereits geschildert, sind immer die jeweiligen Herstellerangaben, DIN, etc. zu beachten, da diese weitere Anforderungen beinhalten können. Diese Angaben sind ohne Gewähr und/oder ohne Anspruch auf rechtliche Richtigkeit und Vollständigkeit.

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